Hilfsgeschäfte

Hilfsgeschäfte
1. Begriff: Gelegentliche Geschäfte, die dazu dienen, die eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit eines Unternehmens fortzuführen oder aufrechtzuerhalten.
- Beispiel: Ein Handelsvertreter veräußert einen unbrauchbar gewordenen Kraftwagen, um einen neuen zu kaufen.
- 2. Umsatzsteuerrecht: H. im umsatzsteuerlichen Sinn sind Geschäfte, die nicht den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens bilden (z.B. die Veräußerung von Anlagevermögen). Dennoch handelt es sich um Leistungen, die im Rahmen des Unternehmens erbracht werden, so dass H. zu steuerbaren Umsätzen führen. Ein Unternehmer, der für die Umsätze im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Umsatzsteuerfreiheit oder den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen kann, muss H. dennoch mit dem Regelsteuersatz für die betreffenden Hilfsumsätze versteuern. Soweit es um die Gewährung bestimmter steuerlicher Erleichterungen geht, die umsatzabhängig sind, werden H. bei der Berechnung Gesamtumsatzes ( Kleinunternehmer,  Istversteuerung) nicht berücksichtigt (§ 19 I Satz 2 UStG).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hilfsgeschäfte — Hilfsgeschäfte, soviel wie Nebengeschäfte des Kaufmanns, akzessorische Handelsgeschäfte (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nebengeschäfte — Nebengeschäfte, Geschäfte eines Kaufmanns, die zwar zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören und demnach Handelsgeschäfte sind (§ 343 des Handelsgesetzbuches), die aber nicht gerade die Grundlage des Betriebs bilden und erst das Gewerbe nach… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bedarfsverwaltung — Die Bedarfsverwaltung (auch Bedarfsdeckungsverwaltung oder fiskalische Hilfsgeschäfte) soll Personal, Sachmittel und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Sie ist eine besondere Verwaltungsaufgabe, die die Erfüllung der eigentlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtumsatz — im Sinn des Umsatzsteuerrechts (§ 19 III UStG) grundsätzlich alle steuerbaren Umsätze, also nicht innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren. Nicht zum G. rechnen die meisten ⇡ Bankumsätze und die der ⇡ Grunderwerbsteuer oder ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Umsatzsteuer — Mehrwertsteuer (MWSt), Value Added Tax (VAT), Tax sur la Valeur Ajoutée (TVA). 1. Begriff: Steuer auf den Umsatz eines Unternehmens, ist vom Unternehmer zu entrichten, wird aber i.d.R. über die Preisbildung auf den Kunden überwälzt (⇡ indirekte… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”